Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2019 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden
LGBLA_OB_20190225_17Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2019 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 9 Abs. 4 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 85/2018, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen (Oö. Ortsklassenverordnung 2019), LGBl. Nr. 124/2018, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird für die Gemeinde Weilbach an Stelle der Ortsklasse „C“ die Ortsklasse „D“ festgelegt.
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 85/2018, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 125/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Z 2 entfällt die Gemeindebezeichnung „Ahorn“.
Im § 1 Z 11 entfällt die Gemeindebezeichnung „Weilbach“.
Im § 1 Z 19 entfällt die Gemeindebezeichnung „Afiesl“; die Gemeindebezeichnung „St. Stefan am Walde“ wird durch die Gemeindebezeichnung „St. Stefan - Afiesl“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Achleitner
Landesrat
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