Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird
LGBLA_OB_20190225_16Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Die Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990), LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 92/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 34 Abs. 2 erster Satz Z 1 wird die Wendung „13 %“ durch die Wendung „14 %“ ersetzt.
Im § 34 Abs. 2 erster Satz Z 1 wird die Wendung „14 %“ durch die Wendung „12 %“ ersetzt.
(1) Art. I Z 1 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Art. I Z 2 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist auf die jeweiligen Mandatarinnen und Mandatare erstmals ab dem Tag ihrer Angelobung anlässlich der allgemeinen Wahlen auf Grund des Ablaufs der Wahlperiode im Jahr 2021 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist § 34 Abs. 2 Z 1 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, auf Mandatarinnen und Mandatare, die während der im Jahr 2021 ablaufenden Wahlperiode angelobt wurden, bis zum Ende ihrer Funktionsperiode jeweils in der bis zum 1. Oktober 2021 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Mag. Stelzer
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