Oö. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-Land
LGBLA_OB_20190131_6Oö. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-LandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 1 des Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetzes (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:
In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übertragen:
(1) In sämtlichen Angelegenheiten nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide, wird die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen.
(2) In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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