Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Zuordnung der Gemeinden zum politischen Bezirk Rohrbach geändert wird
LGBLA_OB_20190131_3Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Zuordnung der Gemeinden zum politischen Bezirk Rohrbach geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d zweiter Satz des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2014, wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Zuordnung der Gemeinden zum politischen Bezirk Rohrbach, LGBl. Nr. 86/2017, wird wie folgt geändert:
Im § 1 entfällt die Wortfolge „Afiesl, Ahorn,“ und es wird der Gemeindename „St. Stefan am Walde“ durch den Gemeindenamen „St. Stefan-Afiesl“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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