Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV) geändert wird
LGBLA_OB_20190131_2Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV) geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund § 13 Abs. 2 und Abs. 3a Oö. Mindestsicherungsgesetz (Oö. BMSG), LGBl. Nr. 74/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2018, wird verordnet:
Die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV), LGBl. Nr. 75/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 89/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 Z 2 und Z 4 wird jeweils die Wortfolge „Unterhalt beziehen oder beziehen könnten“ durch die Wortfolge „unterhaltsberechtigt sind oder sein könnten“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 3 lit. c wird die Wortfolge „Unterhalt bezieht oder beziehen könnte“ durch die Wortfolge „unterhaltsberechtigt ist oder sein könnte“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 5 lit. a wird der Betrag „212,00 Euro“ durch den Betrag „216,20 Euro“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Die dadurch außer Kraft getretenen Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2019 ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Gerstorfer
Landesrätin
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