Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und einer Gemeinde des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der reg...
LGBLA_OB_20181116_89Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und einer Gemeinde des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der reg...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2017, wird verordnet:
(1)Die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und der Gemeinde Herzogsdorf, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) wird genehmigt.
(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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