Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterer Inn“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
LGBLA_OB_20180927_74Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterer Inn“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
(1) Das Gebiet „Unterer Inn“ in den Gemeinden Antiesenhofen, Reichersberg, Obernberg am Inn, Kirchdorf am Inn, Mühlheim am Inn, Mining, St. Peter am Hart und der Stadtgemeinde Braunau am Inn (offizielle Gebietskennziffer AT 3105000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1).
(2) Das Gebiet „Unterer Inn“ in den Gemeinden Antiesenhofen, Reichersberg, Obernberg am Inn, Kirchdorf am Inn, Mühlheim am Inn, Mining, St. Peter am Hart und der Stadtgemeinde Braunau am Inn (offizielle Gebietskennziffer AT 3105000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2017 (§ 7 Z 3) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2).
(3) Die im Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Unterer Inn“ bezeichnet.
(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 - 2/5) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
(2) Die südliche und die nördliche Grenze des Europaschutzgebiets bilden jedenfalls die Grenzen des Bundeslandes Oberösterreich zwischen den auf den Anlagen dargestellten Punkten A (x = -20072,099; y = 347815,949) und B (x = 5500,454; y = 359267,26).
(3) Das Europaschutzgebiet „Unterer Inn“ umfasst ausschließlich Teile des Gebiets, das von der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Untere Inn“ in den Gemeinden Überackern, Braunau am Inn, St. Peter am Hart, Mining, Mühlheim, Kirchdorf am Inn, Obernberg am Inn, Reichersberg und Antiesenhofen als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 72/2018, erfasst ist.
(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Unterer Inn“ (§ 1 Abs. 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung
gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
A021
Große Rohrdommel (Botaurus stellaris)
Große Feuchtgebietskomplexe an stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Röhricht
A022
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
Große Augewässer und Kiesgrubengewässer mit starkwüchsigem im Wasser stehendem Schilf
A023
Nachtreiher
(Nycticorax nycticorax)
Große Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald
A026
Seidenreiher
(Egretta garzetta)
Große Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald
A027
Silberreiher
(Egretta alba)
Große Feuchtgebietskomplexe mit Auwald oder alten Baumgruppen und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern und mäusereichen Wiesen und Äckern im Umfeld
A029
Purpurreiher
(Ardea purpurea)
Große Feuchtgebietskomplexe mit Altschilfbeständen und hohen Bäumen am Gewässerufer, mit Halbinseln oder Inseln und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern
A030
Schwarzstorch
(Ciconia nigra)
Großflächige Wälder mit hohem Altholzanteil, strukturiert durch Lichtungen, Waldwiesen, Bachtäler, waldnahe Wiesen und Feuchtflächen
A072
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Großflächige Wälder mit überwiegend Laubholzarten, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern
A073
Schwarzmilan
(Milvus migrans)
Auwälder mit Altholzbeständen, Altarmen, Fließgewässern und angrenzenden extensiv bewirtschafteten Kulturlandflächen
A075
Seeadler
(Haliaetus albicilla)
Großflächige Auwälder mit Altholzbeständen und große Feuchtgebietskomplexe mit stehenden oder langsam fließenden Gewässern, Verlandungszonen und Sedimentbänken
A081
Rohrweihe
(Circus aeruginosus)
Großflächige Feuchtgebiete mit Schilfflächen, stehenden Gewässern und offener, extensiv genutzter Kulturlandschaft
A094
Fischadler
(Pandion haliaetus)
Naturnahe Flusslandschaften mit Fließstrecken, Au- und Hangwäldern und größeren stehenden Gewässern
A103
Wanderfalke
(Falco peregrinus)
Abwechslungsreiche, waldreiche Landschaften mit Felswänden
A119
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
Naturnahe Verlandungszonen seichter Gewässer, flach überschwemmte Wiesen- bzw. Seggen- oder Ruderalflächen
A127
Kranich
(Grus grus)
Großflächig offene Moore oder offenes Kulturland mit ausgedehnten extensiv genutzten Wiesen- und Ackerflächen mit störungsarmen lichten, feuchten Waldbeständen
A140
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
Großflächige Sedimentbänke und offenes Ackerland, insbesondere Rapsfelder und Stoppeläcker
A151
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
Vegetationsfreie Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern
A166
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
Flachwasserzonen und Sedimentbänke an großen Gewässern
A176
Schwarzkopfmöwe
(Larus melanocephalus)
Offene Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln
A190
Raubseeschwalbe
(Sterna caspia)
Große stehende Gewässer mit Inseln oder Halbinseln
A193
Flussseeschwalbe
(Sterna hirundo)
Große fischreiche, stehende oder langsam fließende Gewässer mit vegetationsfreien Verlandungszonen oder Inseln
A197
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
Große stehende Gewässer mit Inseln oder Halbinseln
A229
Eisvogel
(Alcedo atthis)
Fließgewässer oder stehende Gewässer mit frischen, senkrechten Uferanrissen von Feinsediment-ablagerungen; Gewässer mit hohen Dichten an fingerlangen Kleinfischen und mit ufernahen Ansitzwarten in Form von über das Wasser hängenden Zweigen oder Röhricht
A234
Grauspecht
(Picus canus)
Laub- oder Mischwälder mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen
A236
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Große zusammenhängende Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen
A272
Blaukehlchen
(Luscinia svecica)
Schilfröhricht und Weidengebüsch in Verbindung mit teilweise offenem vegetationsfreiem Boden, bevorzugt in Uferbereichen von flachen nährstoffreichen stehenden Wasserflächen
A338
Neuntöter
(Lanius collurio)
Offene Landschaften mit Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen
Codebezeichnung
gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
A017
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
Große stehende oder langsam fließende, fischreiche Gewässer; Wälder oder Baumgruppen auf Inseln oder Halbinseln
A028
Graureiher
(Ardea cinerea)
Waldbestände mit hohen alten Bäumen am Gewässerufer, auf Halbinseln oder Inseln und großflächige Feuchtgebiete mit fischreichen stehenden oder fließenden Gewässern
A039
Saatgans
(Anser fabalis)
Große Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasser-flächen, Sedimentbänken und Inseln
A041
Blässgans
(Anser albifrons)
Große Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasser-flächen, Sedimentbänken und Inseln
A043
Graugans
(Anser anser)
Große Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasser-flächen, Sedimentbänken und Inseln
A050
Pfeifente
(Anas penelope)
Große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Flachwasserzonen, Sedimentbänken und Inseln
A051
Schnatterente
(Anas strepera)
Großflächige Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht
A052
Krickente
(Anas crecca)
Großflächige Feuchtgebietskomplexe mit großen und kleinen stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Sedimentbänken mit viel Deckung in Form von Röhricht oder krautiger Ufervegetation
A053
Stockente
(Anas platyrhynchos)
Stehende und fließende Gewässer mit Sedimentbänken und Röhricht
A054
Spießente
(Anas acuta)
Großflächige Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht
A055
Knäckente
(Anas querquedula)
Stehende Gewässer mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken
A056
Löffelente
(Anas clypeyta)
Stehende Gewässer mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken
A058
Kolbenente
(Netta rufina)
Große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Unterwasservegetation
A059
Tafelente
(Aythya ferina)
Große, nährstoffreiche stehende Gewässer mit Verlandungszonen und Röhricht
A061
Reiherente
(Aythya fuligula)
Große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Mindesttiefen von 0,5 bis 1 m und Bereichen mit dichter krautiger Vegetation am Ufer
A067
Schellente
(Bucephala clangula)
Fließstreckenabschnitte an Flüssen und größere nährstoffarme stehende oder langsam fließende Gewässer mit Baumbeständen in Ufernähe
A070
Gänsesäger
(Mergus merganser)
Fließstreckenabschnitte an Flüssen und große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Tiefen von wenigen Metern, mit Sedimentbänken und Inseln und Waldbeständen in Ufernähe
A118
Wasserralle
(Rallus aquaticus)
Röhrichtflächen, insbesondere aus Rohrglanzgras, Schilf oder Großseggen mit gefluteten Bereichen, angrenzend an offenes Wasser
A123
Teichhuhn
(Gallinula chloropus)
Eutrophe, mäßig tiefe, größere bis kleine Stillgewässer mit ausgeprägter Röhrichtzone
A125
Blässhuhn
(Fulica atra)
Seichte bis mäßig tiefe eutrophe Gewässer mit Verlandungszonen
A142
Kiebitz
(Vanellus vanellus)
Großflächig offene Landschaften mit Wiesen oder Maisäckern; Sedimentbänke an größeren Gewässern
A149
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
Vegetationsarme Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern
A153
Bekassine
(Gallinago gallinago)
Feuchte bis nasse ebene Flächen in offener Landschaft mit deckungsreicher, aber nicht zu dichter Vegetation aus Süß- und Sauergräsern, Zwergsträuchern und kleinen Büschen; Moore, Verlandungszonen, Feuchtwiesen und Feuchtflächen im Kulturland; Flachwasserzonen und Feinsedimentbänke größerer Gewässer
A160
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
Offene, magere, extensiv genutzte, teilweise feuchte Grünlandbereiche wie Streuwiesen, Niedermoore und Hochmoorflächen; Flachwasserzonen und Sedimentbänke größerer Gewässer
A168
Flussuferläufer
(Actitis hypoleucos)
Naturnahe Fließstrecken an Flüssen mit regelmäßig umgelagerten Kiesbänken und Kiesinseln mit Feinsedimentflächen, teilweise krautiger Vegetation und Pioniergebüschen
A179
Lachmöwe
(Larus ridibundus)
Offene Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln
A182
Sturmmöwe
(Larus canus)
Offene Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln
A210
Turteltaube
(Streptopelia turtur)
Halboffene bis offene Kultur- und Aulandschaften in klimatisch begünstigten Lagen
A292
Rohrschwirl
(Locustella luscinioides)
Im Wasser stehende Altschilfbestände mit starkhalmigem Schilf
A295
Schilfrohrsänger
(Acrocephalus schoenobaenus)
Im Wasser stehende Schilf- und Großseggenbestände
A298
Drosselrohrsänger
(Acrocephalus arundinaceus)
Im Wasser stehende Altschilfbestände mit starkhalmigem Schilf
(2) Schutzzweck des als „Unterer Inn“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung
gemäß der „FFH- Richtlinie“
(Kennzeichnung
einer prioritären Art mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorä und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
3270
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
6510
Magere Flachland-Mähwiese (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Codebezeichnung
gemäß der „FFH- Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1016
Bauchige Windelschnecke
(Vertigo moulinsiana)
Sumpfige Verlandungsbereiche nährstoffreicher stehender Gewässer mit Großseggenröhricht und Schilf
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Waldbestände mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald
1098
Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon spp.)
Kleinere und größere Fließgewässer mit sandigem Grund, auch in sommerwärmeren Gewässern
1130
Schied
(Aspius aspius)
Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Ruhigwasserbereiche (Altarme)
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen
1337
Biber
(Castor fiber)
Fließgewässer in allen Größenkategorien vom Fluss bis zum Entwässerungsgraben und an allen Formen von Stillgewässern vom Altwasser bis zum See mit jeweils ufernahen Gehölzlebensräumen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern
5329
Weißflossen-Gründling (Romanogobio vladykovi)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
5339
Bitterling
(Rhodeus amarus)
Langsam fließende Bäche sowie Flüsse mit Ruhigwasserzonen; Teiche und Seen mit naturnahen Uferzonen; Vorkommen von Großmuscheln
5345
Frauennerfling
(Rutilus virgo)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
6145
Steingressling
(Romanogobio uranoscopus)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
Die im § 2 der Verordnung, mit der der „Untere Inn“ in den Gemeinden Überackern, Braunau am Inn, St. Peter am Hart, Mining, Mühlheim, Kirchdorf am Inn, Obernberg am Inn, Reichersberg und Antiesenhofen als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 72/2018, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(1)Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten gemäß der Tabelle 5, der Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 6 und der Tierarten gemäß der Tabelle 7 zu gewährleisten.
(2)Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
A017
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender, fischreicher Gewässer und von Wäldern oder Baumgruppen auf Inseln oder Halbinseln
A021
Große Rohrdommel (Botaurus stellaris)
Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe an stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Röhricht
A022
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
Erhalt und Entwicklung großer Augewässer und Kiesgrubengewässer mit starkwüchsigem im Wasser stehendem Schilf
A023
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald
A026
Seidenreiher
(Egretta garzetta)
Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald
A027
Silberreiher
(Egretta alba)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebiete mit Auwald oder alten Baumgruppen und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern und mäusereichen Wiesen und Äckern im Umfeld
A028
Graureiher
(Ardea cinerea)
Erhalt und Entwicklung von Waldbeständen mit hohen alten Bäumen am Gewässerufer, auf Halbinseln oder Inseln und großflächiger Feuchtgebiete mit fischreichen stehenden oder fließenden Gewässern
A029
Purpurreiher
(Ardea purpurea)
Erhalt und Entwicklung alter hoher Bäume am Gewässerufer, auf Halbinseln oder Inseln und großflächiger Feuchtgebiete mit Altschilfbeständen und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern
A030
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Wälder mit hohem Altholzanteil, strukturiert durch Lichtungen, Waldwiesen, Bachtäler, waldnahe Wiesen und Feuchtflächen
A039
Saatgans
(Anser fabalis)
Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasserflächen, Sedimentbänken und Inseln
A041
Blässgans
(Anser albifrons)
Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasserflächen, Sedimentbänken und Inseln
A043
Graugans
(Anser anser)
Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasserflächen, Sedimentbänken und Inseln
A050
Pfeifente
(Anas penelope)
Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Flachwasserzonen, Sedimentbänken und Inseln
A051
Schnatterente
(Anas strepera)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht
A052
Krickente
(Anas crecca)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebietskomplexe mit großen und kleinen stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Sedimentbänken mit viel Deckung in Form von Röhricht oder krautiger Ufervegetation
A053
Stockente
(Anas platyrhynchos)
Erhalt und Entwicklung stehender und fließender Gewässer mit Sedimentbänken und Röhricht
A054
Spießente
(Anas acuta)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht
A055
Knäckente
(Anas querquedula)
Erhalt und Entwicklung von stehenden Gewässern mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken
A056
Löffelente
(Anas clypeyta)
Erhalt und Entwicklung von stehenden Gewässern mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken
A058
Kolbenente
(Netta rufina)
Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Unterwasservegetation
A059
Tafelente
(Aythya ferina)
Erhalt und Entwicklung großer, nährstoffreicher stehender Gewässer mit Verlandungszonen und Röhricht
A061
Reiherente
(Aythya fuligula)
Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Mindesttiefen von 0,5 bis 1 m und Bereichen mit dichter krautiger Vegetation am Ufer
A067
Schellente
(Bucephala clangula)
Erhalt und Entwicklung von Fließstreckenabschnitten an Flüssen und größerer nährstoffsarmer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Baumbeständen in Ufernähe
A070
Gänsesäger
(Mergus merganser)
Erhalt und Entwicklung von Fließstreckenabschnitten an Flüssen und großen stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Tiefen von wenigen Metern, mit Sedimentbänken und Inseln und Waldbeständen in Ufernähe
A072
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Wälder mit überwiegend Laubholzarten, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern
A073
Schwarzmilan
(Milvus migrans)
Erhalt und Entwicklung von Auwäldern mit Altholzbeständen, Altarmen, Fließstrecken von größeren Flüssen und angrenzendem extensiv bewirtschafteten Kulturlandflächen
A075
Seeadler
(Haliaetus albicilla)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Auwälder mit Altholzbeständen und großflächigen Feuchtgebieten mit stehenden oder langsam fließenden Gewässern, Verlandungszonen und Sedimentbänken
A081
Rohrweihe
(Circus aeruginosus)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebiete mit Schilfflächen, stehenden Gewässern und offener, extensiv genutzter Kulturlandschaft
A094
Fischadler
(Pandion haliaetus)
Erhalt und Entwicklung naturnaher Flusslandschaften mit Fließstrecken, Au- und Hangwäldern und größeren stehenden Gewässern
A103
Wanderfalke
(Falco peregrinus)
Erhalt und Entwicklung abwechslungsreicher waldreicher Landschaften mit Felswänden
A118
Wasserralle
(Rallus aquaticus)
Erhalt und Entwicklung von Röhrichtflächen angrenzend an offenes Wasser
A119
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
Erhalt und Entwicklung von naturnahen Verlandungszonen seichter Gewässer, flach überschwemmten Wiesen- bzw. Seggen- oder Ruderalflächen
A123
Teichhuhn
(Gallinula chloropus)
Erhalt eutropher, mäßig tiefer, größerer bis kleinerer Stillgewässer mit ausgeprägter Röhrichtzone
A125
Blässhuhn
(Fulica atra)
Erhalt und Entwicklung seichter bis mäßig tiefer eutropher Gewässer mit Verlandungszonen
A127
Kranich
(Grus grus)
Erhalt und Entwicklung großflächig offener Moore oder offenen Kulturlands mit ausgedehnten extensiv genutzten Wiesen- und Ackerflächen mit störungsarmen lichten, feuchten Waldbeständen
A140
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
Erhalt und Entwicklung großflächiger Sedimentbänke und offenen Ackerlands mit Rapsfeldern und Stoppeläckern
A142
Kiebitz
(Vanellus vanellus)
Erhalt und Entwicklung von großflächig offenen Landschaften mit Wiesen oder Maisäckern, Sedimentbänken an größeren Gewässern
A149
Alpenstrandläufer
(Calidris alpina)
Erhalt und Entwicklung vegetationsarmer Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern
A151
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
Erhalt und Entwicklung vegetationsarmer Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern
A153
Bekassine
(Gallinago gallinago)
Erhalt und Entwicklung von Mooren, Feuchtwiesen und Feuchtflächen im Kulturland, Flachwasserzonen und Feinsedimentbänken an größeren Gewässern
A160
Großer Brachvogel
(Numenius arquata)
Erhalt und Entwicklung offener, magerer, extensiv genutzter, teilweise feuchter Grünlandbereiche, wie Streuwiesen, Niedermoore und Hochmoore; Erhalt und Entwicklung von Flachwasserzonen und Sedimentbänken an größeren Gewässern
A166
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
Erhalt und Entwicklung von Flachwasserzonen und Sedimentbänken an großen Gewässern
A168
Flussuferläufer
(Actitis hypoleucos)
Erhalt und Entwicklung von naturnahen Fließstrecken an Flüssen mit regelmäßig umgelagerten Kiesbänken und Kiesinseln mit Feinsedimentflächen, teilweise krautiger Vegetation und Pioniergebüschen
A176
Schwarzkopfmöwe
(Larus melanocephalus)
Erhalt und Entwicklung offener Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln
A179
Lachmöwe
(Larus ridibundus)
Erhalt und Entwicklung offener Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln
A182
Sturmmöwe
(Larus canus)
Erhalt und Entwicklung offener Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln
A190
Raubseeschwalbe (Sterna caspia)
Erhalt und Entwicklung großer stehender Gewässer mit Inseln oder Halbinseln
A193
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
Erhalt und Entwicklung großer, fischreicher, stehender oder langsam fließender Gewässer mit vegetationsarmen Verlandungszonen oder Inseln
A197
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
Erhalt und Entwicklung großer stehender Gewässer mit Inseln oder Halbinseln
A210
Turteltaube
(Streptopelia turtur)
Erhalt und Entwicklung halboffener bis offener Kultur- und Aulandschaften in klimatisch begünstigten Lagen
A229
Eisvogel
(Alcedo atthis)
Erhalt und Entwicklung von Fließgewässern oder stehenden Gewässern mit frischen, senkrechten Uferanrissen von Feinsedimentablagerungen, Gewässern mit hohen Dichten an fingerlangen Kleinfischen und mit ufernahen Ansitzwarten in Form von über das Wasser hängenden Zweigen oder Röhricht
A234
Grauspecht
(Picus canus)
Erhalt und Entwicklung von Laub- oder Mischwäldern mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen
A236
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Erhalt und Entwicklung von großen zusammenhängenden Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen
A272
Blaukehlchen
(Luscinia svecica)
Erhalt und Entwicklung von Schilfröhricht und Weidengebüsch in Verbindung mit teilweise offenem vegetationsfreien Boden, bevorzugt in Uferbereichen von flachen nährstoffreichen stehenden Wasserflächen
A292
Rohrschwirl
(Locustella luscinioides)
Erhalt und Entwicklung von im Wasser stehenden Altschilfbeständen mit starkhalmigem Schilf
A295
Schilfrohrsänger
(Acrocephalus schoenobaenus)
Erhalt und Entwicklung von im Wasser stehenden Schilf- und Großseggenbeständen
A298
Drosselrohrsänger
(Acrocephalus arundinaceus)
Erhalt und Entwicklung von im Wasser stehenden Altschilfbeständen mit starkhalmigem Schilf
A338
Neuntöter
(Lanius collurio)
Erhalt und Entwicklung von offenen Landschaften mit Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto- Nanojuncetea
Erhalt wechselnder Wasserstände
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Erhalt und Entwicklung des nährstoffarmen Gewässerzustands
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Erhalt und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik, Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer
3270
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
Erhalt und Entwicklung wechselnder Wasserstände
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe; Entfernung des Mähguts
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschafts-typischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschafts-typischer Gehölze
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1016
Bauchige Windelschnecke
(Vertigo moulinsiana)
Erhalt sumpfiger Verlandungsbereiche an nährstoffreichen stehenden Gewässern mit Großseggenröhricht und Schilf
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Erhalt und Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz
1098
Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon spp.)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
1130
Schied
(Aspius aspius)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme)
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Renaturierung von Uferbereichen (Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen, etc.)
1337
Biber
(Castor fiber)
Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt und Förderung eines guten Fischbestands
5329
Weißflossen-Gründling (Romanogobio vladykovi)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
5339
Bitterling
(Rhodeus amarus)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme)
5345
Frauennerfling
(Rutilus virgo)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
6145
Steingressling
(Romanogobio uranoscopus)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
(1)Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2)Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Teil des Naturschutzgebiets „Unterer Inn“ als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 69/2004, außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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