Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird
LGBLA_OB_20180913_71Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 1 des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 60/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 11/2015, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, LGBl. Nr. 92/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 108/2007, wird wie folgt geändert:
§ 1 Z 2 lautet:
Anlage B1
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im Schuljahr 2017/2018 geführten 2. und 3. Jahrgänge der landwirtschaftlichen Fachschulen sind nach den bisher geltenden Lehrplanbestimmungen zu Ende zu führen.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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