Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorderweißenbach
LGBLA_OB_20180831_70Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde VorderweißenbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990), LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 25/2018, mit Beschluss vom 20. August 2018 der Marktgemeinde Vorderweißenbach, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Vorderweißenbach:
„Von einem erniedrigten silbernen Wellenbalken geteilt;
oben in Grün ein sechsstrahliger goldener Stern;
unten in Gold ein rot bewehrter, rot bezungter aufgerichteter schwarzer Biber.“
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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