Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2018
LGBLA_OB_20180430_32Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2018Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013), LGBl. Nr. 35/2013, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 38/2017, wird wie folgt geändert:
Im § 41 Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „bauliche Anlagen“ durch die Wortfolge „Gebäude und Schutzdächer“ ersetzt.
Im § 41 Abs. 1 Z 5 lit. c wird die Wortfolge „der Bauwerke“ durch die Wortfolge „von Gebäuden und Schutzdächern“ ersetzt.
Im § 41 Abs. 1 Z 5 lit. d und e wird jeweils das Wort „Bauwerksteilen“ durch die Wortfolge „Gebäuden und Schutzdächern sowie Teilen davon“ ersetzt.
Dieses Landesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Mag. Stelzer
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