Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
LGBLA_OB_20180207_15Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 61/2007, wird wie folgt geändert:
„(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 4.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinaten-bezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.“
Im § 3 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und der Abs. 2.
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 61/2007 wird durch die Anlagen dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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