Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Schönegg und Vorderweißenbach
LGBLA_OB_20171130_85Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Schönegg und VorderweißenbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 8 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, wird verordnet:
Die Gemeinden Schönegg, politischer Bezirk Rohrbach, und Vorderweißenbach, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, werden zu einer Gemeinde vereinigt.
Die neue Gemeinde erhält den Namen „Vorderweißenbach“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Marktgemeinde“ zu führen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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