Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Fallenverordnung geändert wird
LGBLA_OB_20171031_79Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Fallenverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 59 Abs. 5 des Oö. Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1964, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 83/2016, wird verordnet:
Die Oö. Fallenverordnung, LGBl. Nr. 86/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 79/2009, wird wie folgt geändert:
Im § 3 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für Kastenfallen und Habichtkörbe.“
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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