Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Mösl im Ebenthal“ in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
LGBLA_OB_20170928_75Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Mösl im Ebenthal“ in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
Das „Mösl im Ebenthal“ in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß (offizielle Gebietskennziffer AT 3133000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet Mösl im Ebenthal“ bezeichnet.
Das Europaschutzgebiet „Mösl im Ebenthal“ umfasst jenes Gebiet, das mit Verordnung der Oö. Landesregierung LGBl. Nr. 74/2017 als Naturschutzgebiet „Mösl im Ebenthal“ in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß festgestellt wurde.
Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Mösl im Ebenthal“ (§ 1) ist die Erhaltung und gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3220
Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
7110*
Lebende Hochmoore
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
Die im § 2 der Verordnung, mit der das „Mösl im Ebenthal“ in der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 74/2017, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 1 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten:
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
Je nach Erfordernis ein- bis zweimalige Mahd wiederhergestellter und bestehender Wiesen
7110*
Lebende Hochmoore
Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze zu Gunsten der Latsche und hochmoortypischer Zwergsträucher
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Erhalt und Förderung von totholzreichen Altbeständen, Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze und Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
Erhalt und Förderung von totholzreichen Altbeständen, Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze und Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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