3. Oö. Mindestsicherungsgesetz-Novelle 2017
LGBLA_OB_20170727_523. Oö. Mindestsicherungsgesetz-Novelle 2017Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 74/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 24/2017, wird wie folgt geändert:
Nach § 13 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Gesonderte Mindeststandards sind für volljährige Personen festzusetzen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, die als Kind unterhaltsberechtigt sind oder sein könnten und nicht unter § 11 Abs. 3 Z 5 fallen.“
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. August 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Mag. Stelzer
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