Oö. Aufzugsverordnungs-Novelle 2017
LGBLA_OB_20170630_45Oö. Aufzugsverordnungs-Novelle 2017Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Oö. Aufzugsgesetzes 1998, LGBl. Nr. 69/1998, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 91/2009, wird verordnet:
Die Oö. Aufzugsverordnung 2010, LGBl. Nr. 23/2010, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Z 5 wird das Zitat „§ 11 Abs. 2 Z 1 bis 9 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008“ durch das Zitat „§ 6b Abs. 2 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 1 wird das Zitat „Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008“ durch das Zitat „Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015“ ersetzt.
Im § 3 Z 3 wird das Zitat „§ 13 Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008“ durch das Zitat „§ 6a Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015“ ersetzt.
Im § 8 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „gemäß § 14 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009“.
Im § 8 Abs. 5 erster Satz wird nach dem Wort „Betreuungsunternehmen“ der Klammerausdruck „(Abs. 4)“ eingefügt.
Im § 9 Abs. 6 wird das Zitat „§ 6 Abs. 2 bis 4 und 7 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009“ durch das Zitat „§ 6 Abs. 1 bis 3 und 6 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009“ ersetzt.
Im § 10 Abs. 3 zweiter Satz wird das Zitat „§ 6 Abs. 5 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009“ durch das Zitat „§ 6 Abs. 4 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009“ ersetzt.
§ 12 lautet:
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesverordnungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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