Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird
LGBLA_OB_20170427_32Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 19 Abs. 1 Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 3/2014, wird verordnet:
Die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 37/2015, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3 letzter Satz lautet:
Im § 4 wird vor dem Wort „vorzunehmen“ die Wortfolge „und gegebenenfalls einschlägiger technischer Normen“ eingefügt.
Dem § 6 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Im § 7 wird nach dem Wort „Eidgenossenschaft“ die Wortfolge „, der Türkei“ eingefügt.
Nach § 8 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Für Granulatstreugeräte, Beizgeräte und für Streichgeräte, die nicht gemäß § 2 Abs. 2 von der Prüfpflicht ausgenommen sind, gilt § 2 Abs. 3 ab dem 1. Jänner 2021.“
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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