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Verordnung betreffend die Umlegung der Landesstraße B 130 und der Landesstraße B 131, sowie die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts als Landesstraße L 1216 und die Einreihung eines derzeitigen Gemeindestraßenabschnitts al... | Omnilex