Verordnung betreffend die Umlegung der Landesstraße B 130 und der Landesstraße B 131, sowie die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts als Landesstraße L 1216 und die Einreihung eines derzeitigen Gemeindestraßenabschnitts al...
LGBLA_OB_20170331_28Verordnung betreffend die Umlegung der Landesstraße B 130 und der Landesstraße B 131, sowie die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts als Landesstraße L 1216 und die Einreihung eines derzeitigen Gemeindestraßenabschnitts al...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 79/2015, betreffend die Umlegung der Landesstraße B 130, Nibelungenstraße, und der Landesstraße B 131, Aschacher Straße, sowie die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts als Landesstraße L 1216, Oed-in-Bergen-Straße, und die Einreihung eines derzeitigen Gemeindestraßenabschnitts als Landesstraße L 1216, Oed-in-Bergen-Straße, wird wie folgt geändert:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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