Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017
LGBLA_OB_20170131_11Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 140/2015, wird verordnet:
Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans 2017 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit.
Die Anlage 1 enthält die Organisations- und Betriebsformen sowie medizinisch-technische Großgeräte.
Die Anlage 2 enthält die Leistungsmatrix für ausgewählte medizinische Einzelleistungen.
In der Anlage 3 werden für das Bundesland, für die Versorgungsregionen und für die öffentlichen Krankenanstalten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2016), LGBl. Nr. 147/2015, außer Kraft.
(2) Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landeshauptmann
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