Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Braunau am Inn über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Oberes Innviertel“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20161027_65Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Braunau am Inn über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Oberes Innviertel“) genehmigt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8/2016, wird verordnet:
(1)Die Vereinbarung der Gemeinden Auerbach, Feldkirchen bei Mattighofen, Jeging, Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee, Pfaffstätt sowie Pischelsdorf am Engelbach, alle politischer Bezirk Braunau am Inn, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA Oberes Innviertel“) wird genehmigt.
(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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