Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 (Oö. KAP/GGP 2016)
LGBLA_OB_20151222_147Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 (Oö. KAP/GGP 2016)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132/1997, in der Fassung des Landesgesetztes LGBl. Nr. 91/2015, wird verordnet:
Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans 2016 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit.
Die Anlage 1 enthält die Organisations- und Betriebsformen sowie medizinisch-technische Großgeräte.
Die Anlage 2 enthält die Leistungsmatrix für ausgewählte medizinische Einzelleistungen.
In der Anlage 3 werden für das Bundesland, für die Versorgungsregionen und für die öffentlichen Krankenanstalten
(1)Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2015 im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2015 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2015), LGBl. Nr. 19/2015, außer Kraft.
(2)Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landeshauptmann
Anlagen
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