Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen" genehmigt wird
LGBLA_OB_20150930_127Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Gemeindeverband Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen" genehmigt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2014, wird verordnet:
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Mauthausen, Langenstein und St. Georgen an der Gusen über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zwecke der Humanisierung der Gesellschaft und der Schaffung eines kritischen und wachsamen Bewusstseins wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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