Landesgesetz, mit dem das Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 geändert wird
LGBLA_OB_20150730_97Landesgesetz, mit dem das Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015), LGBl. Nr. 54/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 12 Abs. 1, 6 und 11 wird das Datum „30. Dezember 2015“ durch das Datum „31. Dezember 2015“ ersetzt.
Im § 12 Abs. 7 wird das Datum „29. Dezember 2015“ durch das Datum „30. Dezember 2015“ ersetzt.
Im § 12 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) Verordnungen, die auf Grund von § 12 Abs. 12 bereits mit Inkrafttreten zum 30. Dezember 2015 erlassen wurden, treten mit Inkrafttreten dieses Landesgesetzes, somit mit 31. Dezember 2015, in Kraft.“
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Dr. Pühringer
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