Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Wels-Land und der Stadt Wels über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindever...
LGBLA_OB_20150730_104Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Wels-Land und der Stadt Wels über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindever...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2014, wird verordnet:
(1)Die Vereinbarung der Gemeinden Aichkirchen, Bachmanning, Bad Wimsbach-Neydharting, Buchkirchen, Fischlham, Gunskirchen, Holzhausen, Krenglbach, Lambach, Offenhausen, Pennewang, Schleißheim, Sipbachzell, Stadl-Paura, Steinerkirchen an der Traun und Weißkirchen an der Traun, alle politischer Bezirk Wels-Land, und der Stadt Wels betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Voralpenland“) wird genehmigt.
(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
Anlage
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