Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der Edelkastanienwald in der Gemeinde Unterach am Attersee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
LGBLA_OB_20150630_82Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der Edelkastanienwald in der Gemeinde Unterach am Attersee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 92/2014, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Edelkastanienwald in der Gemeinde Unterach am Attersee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 76/1989, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Grenzen des Naturschutzgebiets sind in der Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 82/2015 durch den Plan im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.“
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landesrat
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20150630_82/image001.jpg
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.