Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wird
LGBLA_OB_20150630_80Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Oö. Weinbaugesetzes, LGBl. Nr. 104/2007, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Klassifizierung von Rebsorten, LGBl. Nr. 132/2007, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2012, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 lit. c wird nach der Rebsorte „Bronner“ die Rebsorte „Cabernet Blanc“, nach der Rebsorte „Merzling“ die Rebsorte „Muscaris“ sowie nach der Rebsorte „Solaris“ die Rebsorte „Souvignier gris“ eingefügt.
Im § 1 Abs. 1 lit. d wird nach der Rebsorte „Cabernet Cortis“ die Rebsorte „Cabernet Jura“ eingefügt.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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