Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Atzbach und Niederthalheim
LGBLA_OB_20150331_38Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Atzbach und NiederthalheimGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2014, wird verordnet:
Die Grenzen der Gemeinden Atzbach und Niederthalheim, politischer Bezirk Vöcklabruck, werden wie folgt geändert:
Die Grundstücke Nr. 1969/1 und 1969/2, Katastralgemeinde Niederthalheim, Gemeinde Niederthalheim, im Gesamtausmaß von 2.816 m² werden der Gemeinde Atzbach eingemeindet.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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