Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl
LGBLA_OB_20150320_28Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Aigen im Mühlkreis und SchläglGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 8 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 121/2014, wird verordnet:
Die Gemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl werden zu einer Gemeinde vereinigt.
Die neue Gemeinde erhält den Namen „Aigen-Schlägl“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Marktgemeinde“ zu führen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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