Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird (Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2014)
LGBL_OB_20141015_76Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird (Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2014)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.10.2014
Fundstelle
LGBl. Nr. 76/2014
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 76
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird
(Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2014)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996, LGBl. Nr. 13/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 31/2014, wird wie folgt geändert:
"(2a) Die Vollversammlung kann, ausgenommen die Aufgaben des Kontrollausschusses, die Beschlussfassung in Angelegenheiten, die grundsätzlich anderen Organen obliegen, im Einzelfall an sich ziehen, solange das betreffende Organ nicht selbst entschieden hat."
"(3) In dringenden Fällen kann die bzw. der Vorsitzende des Hauptausschusses eine Beschlussfassung auf schriftlichem Weg veranlassen (Umlaufbeschluss). Zur Beschlussfassung bedarf es der nachweislichen Verständigung sämtlicher Mitglieder und der Stimmenmehrheit aller Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden. Die bzw. der Vorsitzende hat das Ergebnis der Beschlussfassung schriftlich festzuhalten und darüber in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu berichten."
"(4) Die Betriebswahlbehörde hat den Wahlort bzw. die Wahlorte und nach Maßgabe des § 25 Abs. 4 die Wahlzeit bzw. die Wahlzeiten festzulegen, wobei die Wahlzeiten, gegebenenfalls vorbehaltlich § 25 Abs. 3 letzter Satz, auch auf nur einen oder zwei der drei Wahltage beschränkt werden können."
"(1) Die Kammerumlage ist von allen Mitgliedern zu entrichten. Ausgenommen davon sind Lehrlinge, Arbeitslose gemäß § 3 Abs. 1 und Personen in Karenz."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsident
des Oö. Landtags:Der Landeshauptmann:
Viktor SiglDr. Pühringer
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