Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes
LGBL_OB_20131206_84Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des LandesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.12.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 84/2013
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 84
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesge-setzes LGBl. Nr. 4/2013, wird verordnet:
§ 1
Der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinde für den von der Gemeinde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land besorgten Winterdienst auf den innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden Verkehrsflächen des Landes gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz Oö. Straßengesetz 1991 wird nach den Durchschnittskosten der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kos-tenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes, LGBl. Nr. 86/2008, außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiesl
Landeshauptmann-Stellvertreter
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