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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der Sittlichkeitspolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Oö. SDLG-Übertragungsverordnung) | Omnilex