Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Oö. Gassicherheitsverordnung 2006
LGBL_OB_20120531_46Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Oö. Gassicherheitsverordnung 2006Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.05.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/2012
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 46
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Oö. Gassicherheitsverordnung 2006
Auf Grund des § 26 Abs. 4 des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 29/2012, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen erlassen werden (Oö. Gassicherheitsverordnung 2006), LGBl. Nr. 137/2006, wird wie folgt geändert:
(1) Die Abnahme und die wiederkehrende Überprüfung von gasversorgten Feuerungsanlagen darf ausschließlich durch solche Personen (Gasorgane) erfolgen, die über einschlägige Kenntnisse im Sinn der §§ 11 bis 13 verfügen.
(2) Die Gasorgane sind verpflichtet, sich in Zeitabständen von längstens fünf Jahren einschlägig fortzubilden."
"(1) Die gemäß § 10 Abs. 1 zur Überprüfung von Gasanlagen berechtigten Personen dürfen Biogasanlagen nur überprüfen, wenn sie eine Zusatzprüfung "Biogas" bei einem entsprechenden Bildungsinstitut abgelegt haben. Das Zeugnis über diesen Kurs muss bestätigen, dass die betreffende Person
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Anschober
Landesrat
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