Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für das Europaschutzgebiet "Böhmerwald und Mühltäler" ein Landschaftspflegeplan erlassen wird
LGBL_OB_20120330_18Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für das Europaschutzgebiet "Böhmerwald und Mühltäler" ein Landschaftspflegeplan erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.03.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2012
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 18
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der für das Europaschutzgebiet "Böhmerwald und Mühltäler" ein Landschaftspflegeplan erlassen wird
Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 30/2010, wird verordnet:
§ 1
Ziel des Landschaftspflegeplans
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 2 einen günstigen Erhaltungszustand der im Europaschutzgebiet "Böhmerwald und Mühltäler" (LGBl. Nr. 89/2010) vorkommenden Lebensraumtypen gemäß Tabelle 1 und der Tier- und Pflanzenarten gemäß Tabelle 2 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
(3) Das aktuelle Vorkommen der in Tabelle 1 genannten Lebensraumtypen ist im Übersichtsplan im Maßstab
1 : 40.000 (Anlage 1) und in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/18) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
§ 2
Landschaftspflegeplan
(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Tabelle 1:
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3150
Natürliche eutrophe
Seen mit
einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushaltes; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB
Anlage von Pufferstreifen, Reduktion
der Düngung im Nahbereich); Förderung
naturnaher Ufersäume
3260
Flüsse der planaren
bis
montanen Stufe mit
Vegetation
des Ranunculion
fluitantis und
des Callitricho-Batrachion
Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB
Anlage von Pufferstreifen, Reduktion
der Düngung im Nahbereich, effektive
Abwasserreinigung); Renaturierung
verbauter Fließgewässerabschnitte
4070*
Buschvegetation mit
Pinus mugo
und Rhododendron
hirsutum
(Mugo Rhododendretum hirsuti)
Erhalt der vorherrschenden Geländeform
und Standortdynamik
6230*
Artenreiche montane
Borstgrasrasen auf
Silikatböden
Extensive Grünlandbewirtschaftung mit
ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 30. Juni eines jeden Jahres oder extensive
Beweidung; Düngeverzicht; Freihalten
von Gehölzaufwuchs
6410
Pfeifengraswiesen auf
kalkreichem Boden,
torfigen und
tonig-schluffigen
Böden
(Molinion caeruleae)
Erhalt der vorherrschenden
hydrologischen Verhältnisse; extensive
Bewirtschaftung (einmalige Mahd im Spätsommer/Herbst eines jeden Jahres,
Entfernung des Mähgutes, keine Düngung)
6510
Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis,
Sanguisorba
officinalis)
Extensive Bewirtschaftung (ein- bis
zweimalige Mahd, keine oder geringe
Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von
Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der
hydrologischen Verhältnisse im Umfeld
von Beständen (wechsel-)feuchter
Standorte
6520
Berg-Mähwiesen
Extensive Nutzung (ein- bis zweimalige Mahd, keine oder geringe Düngung);
Maßnahmen zur Vermeidung von
Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der
hydrologischen Verhältnisse im Umfeld
von Beständen (wechsel-)feuchter
Standorte
7110*
Lebende Hochmoore
Erhalt des Hochmoores in seiner
Hydrologie und -trophie; Rückhalten des Moorwassers durch Verschließen von
Entwässerungsgräben; Entfernung nicht
standorttypischer Gehölzbestände;
Besucherlenkung zur Vermeidung von
Trittschäden
7120
Noch
renaturierungsfähige
degradierte Hochmoore
Erhalt des Restmoorkörpers in seiner
Hydrologie und -trophie; Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen
hydrologischen Regimes
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
Erhalt der charakteristischen
Hydrologie; Besucherlenkung zur Vermeidung von Trittschäden; extensive
Grünlandbewirtschaftung auf Moorwiesen
mit einmaliger Mahd und ohne Düngung
8110
Silikatschutthalden
der
montanen bis nivalen
Stufe
(Androsacettalia
alpinae und Galeopsietalia ladani)
Erhalt der vorherrschenden Geländeform
und Standortdynamik
9110
Hainsimsen-Buchenwald
(Luzulo-Fagetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen;
Belassen von Altholzinseln; Belassen
von liegendem und stehendem Totholz;
Verlängerung der Umtriebszeit;
Entfernung nicht gesellschaftstypischer
Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung
gesellschaftstypischer Gehölze;
Wildstandsregulierung in Richtung eines
mit der Waldgesellschaft verträglichen
Wildstands; Schutz der Naturverjüngung
9130
Waldmeister-Buchenwald
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen;
Belassen von Altholzinseln; Belassen
von liegendem und stehendem Totholz;
Verlängerung der Umtriebszeit;
Entfernung nicht gesellschaftstypischer
Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung
gesellschaftstypischer Gehölze;
Wildstandsregulierung in Richtung eines
mit der Waldgesellschaft verträglichen
Wildstands; Schutz der Naturverjüngung
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder
(Tilio-Acerion)
Begrenzung der Schlaggröße;
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen;
Belassen von Altholzinseln; Belassen
von liegendem und stehendem Totholz;
Verlängerung der Umtriebszeit;
Entfernung nicht gesellschaftstypischer
Gehölze; Naturverjüngung unter
Förderung gesellschaftstypischer
Gehölze
91D0*
Moorwälder
Erhalt der charakteristischen Bestände
in ihrer Hydrologie und -trophie;
Maßnahmen zur Wiederherstellung eines
naturnahen hydrologischen Regimes
91E0*
Auenwälder mit Alnus
glutinosa und Fraxinus
excelsior
(Alno-Padion, Alnion
incanae, Salicion
albae)
Erhalt und Förderung der Dynamik und
der Standortverhältnisse (laterale Vernetzung mit den Fließgewässern);
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen;
Schaffung von Altholzinseln; Entfernung
nicht gesellschaftstypischer Gehölze;
Naturverjüngung unter Förderung
gesellschaftstypischer Gehölze
9410
Montane bis alpine
bodensaure
Fichtenwälder
(Vaccinio-Piceetea)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen;
Belassen von Altholzinseln; Belassen
von liegendem und stehendem Totholz;
Entfernung nicht gesellschaftstypischer
Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung
gesellschaftstypischer Gehölze
und
Tabelle 2:
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1029
Flussperlmuschel
(Margaritifera margaritifera)
Verringerung des Feinsediment- und Nährstoffeintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen sowie durch
Sedimentrückhalte- und Feinstoffabsetzbecken bei Zubringern
und Drainagen; Extensivierung der Grünlandnutzung im Umland;
Bestandsumwandlung von Fichtenbeständen
in unmittelbarer Gewässernähe in
gesellschaftstypische Laubholzbestände
1037
Grüne Keiljungfer
(Ophiogomphus caecilia)
Erhalt bzw. Wiederherstellung einer
naturnahen Gewässermorphologie; Erhalt
und Pflege einer strukturreichen
Ufervegetation mit einem Wechsel von
Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten
Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähguts an Uferabschnitten mit dichtem
Bewuchs aus krautiger Vegetation;
Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer sowie durch Sedimentrückhalte- und Feinstoffabsetzbecken bei
Zubringern und Drainagen
1096
Bachneunauge
(Lampetra planeri)
Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeigneten
Sedimenthaushalts; Schaffung von
Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags;
Verringerung von Nährstoff- und Feinsedimenteintrag durch Rückhalte- und Absetzbecken
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeigneten
Sedimenthaushalts; Schaffung von
Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags
1308
Mopsfledermaus
(Barbastella barbastella)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen;
Belassen von Altholzinseln; Belassen
von stehendem Totholz; Erhalt bzw. Entwicklung eines naturnahen
Waldrandbereichs; Erhalt von
Waldwiesen; Erhalt bzw. Entwicklung von
Ufergehölzen an Kleiner und Großer Mühl
1337
Biber
(Castor fiber)
Erhalt des Ufergehölzsaums mit
standortgerechten Gehölzen;
Bestandsumwandlung von Fichtenbeständen
in unmittelbarer Gewässernähe in Laubholzbestände; Erhalt bzw. Schaffung
naturnaher grabbarer Uferabschnitte
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte
und Kleingewässer; Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen; Verhinderung von
Habitatzerschneidungen im Umland
1361
Luchs
(Lynx lynx)
Erhalt bzw. Schaffung großflächig
störungsfreier Waldbereiche; Erhalt
wichtiger Strukturelemente
(insbesondere felsreiche Biotope, naturnahe Waldränder); Verhinderung von
Habitatzerschneidungen
1914*
Hochmoorlaufkäfer
(Carabus menetriese pacholei)
Gehölzreduktion; extensive Beweidung;
Wiedervernässung geeigneter
Lebensräume; Vernetzung geeigneter
Lebensräume mit besiedelten Flächen
4094
Böhmischer Enzian
(Gentianella bohemica)
Zweimalige Mahd ohne Düngung auf
Flächen mit Vorkommen des Böhmischen
Enzians (1. Mahd spätestens mit
Blühbeginn der Arnika, 2. Mahd nach
Ausfall der Samen des Böhmischen
Enzians) oder extensive Beweidung
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 3 genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht
aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter
www.land-oberoesterreich.gv.at/recht
abrufbar.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landesrat
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