Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, teilweise aufgehoben wird
LGBL_OB_20120131_11Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, teilweise aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.01.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/2012
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 11
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der
eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, teilweise aufgehoben wird
Auf Grund des § 101 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2009, wird verordnet:
§ 1
Im § 2 Z 2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, wird die Wortfolge "über 19 Jahre alten" als gesetzwidrig aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landeshauptmann-Stellvertreter
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