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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Abschnitts als Landesstraße B 139, Kremstalstraße, sowie die Einreihung von derzeitigen Gemeindestraßen als Abschnitt der Landesstraße B 139, Kremstalstraße | Omnilex