Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö.Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008 geändert wird
LGBL_OB_20110630_55Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö.Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 55/2011
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 55
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 1 und 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 30, wird wie folgt geändert:
"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:
"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:
(5) In den ersten fünf Jahren erfolgt nur die Zahlung von Zinsen in Höhe von maximal 1 % per anno. Die Annuitäten betragen jeweils per anno ab dem sechsten Jahr 2,5 %, ab dem elften Jahr 5 %, ab dem sechzehnten Jahr 7 % und ab dem einundzwanzigsten Jahr 10,5 % des ursprünglichen Darlehensbetrags."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landesrat
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