Datum der Kundmachung
30.09.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 66/2010
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 66
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 1, 2, 3 und 5 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 16/2009, wird wie folgt geändert:
1.§ 2 Abs. 1 lautet:
"(1) Für Eigenheime gilt eine Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ), die nach dem Berechnungsverfahren des O.Ö. Energiesparverbandes festgelegt wird, von maximal 45 kWh/m²a zur Gewährung einer Wohnbauförderung, wenn eines der folgenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem verwendet wird:
"(1a) Abweichend von Abs. 1 gilt für Eigenheime mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ), die nach dem Berechnungsverfahren des O.Ö. Energiesparverbandes festgelegt wird, von maximal 30 kWh/m²a zur Gewährung einer Wohnbauförderung, wenn eines der folgenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem verwendet wird:
"(4) Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz eines der unter § 2 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 1a festgelegten innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landesrat
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