Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wird
LGBL_OB_20090318_23Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.03.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/2009 23. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 23
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von
Rebsorten geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Oö. Weinbaugesetzes, LGBl. Nr. 104/2007, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Klassifizierung von Rebsorten, LGBl. Nr. 132/2007, wird wie folgt geändert:
Der Text im § 1 erhält die Absatzbezeichnung "(1)" und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
"(2) Alle am 1. Jänner 2008 ausgepflanzten und im Abs. 1 nicht klassifizierten Rebsorten, mit Ausnahme der Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont, gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 als zugelassen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.