Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
LGBL_OB_20090318_20Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für OberösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.03.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/2009 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 20
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
Auf Grund des § 24 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 136/2007 und 15/2009, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich wird für Montag, 8. Juni 2009 und Dienstag, 9. Juni 2009 ausgeschrieben.
(2) Als Stichtag wird der 30. März 2009 bestimmt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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