Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird
LGBL_OB_20090311_15Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.03.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/2009 15. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 15
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996, LGBl. Nr. 13/1997, zuletzt
geändert durch das Landesgesetz
LGBl. Nr. 136/2007, wird wie folgt geändert:
§ 26 lautet:
"§ 26
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle natürlichen Personen, die spätestens am ersten Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und am Stichtag
(2) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Stichtag
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tag in Kraft.
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