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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Braunau am Inn, Gmunden und Vöcklabruck über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes ("Wegeerhaltungsverband Alpenvorland") genehmigt wird | Omnilex