Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich geändert wird
LGBL_OB_20080630_62Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/2008 62. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 62
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich geändert wird
Auf Grund der §§ 94a Abs. 1 und 43 Abs. 2 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich, LGBl. Nr. 37/2004, wird wie folgt geändert:
Im § 1 der Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 37/2004, werden einzelne - nachstehend angeführte - Straßenstrecken, jeweils beide Fahrtrichtungen, wie folgt neu festgelegt:
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