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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden des politischen Bezirks Grieskirchen, des politischen Bezirks Eferding, ausgenommen die Stadtgemeinde Eferding und die Gemeinde Pupping sowie der Gemeinden des politischen Bezirks Wels-Land, ausgenommen die Gemeinden Gunskirchen, Lambach, Marchtrenk und Stadl-Paura über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes ("Wegeerhaltungsverband Hausruckviertel") genehmigt wird | Omnilex