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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung sämtlicher Gemeinden des politischen Bezirks Kirchdorf an der Krems mit Ausnahme der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems sowie sämtlicher Gemeinden des politischen Bezirks Linz-Land mit Ausnahm e der Stadtgemeinde Traun, der Stadtgemeinde Leonding, der Marktgemeinde Hörsching und der Gemeinde Pasching sowie sämtlicher Gemeinden des politischen Bezirks Steyr-Land, einen freiwilligen Gemeindeverband im Sinn des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes ("Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen") zu bilden, genehmigt wird | Omnilex