Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Straßenabschnitts als Leondinger Straße (Landesstraße Nr. 1386)
LGBL_OB_20080131_8Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Straßenabschnitts als Leondinger Straße (Landesstraße Nr. 1386)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.01.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/2008 8. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 8
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Straßenabschnitts als Leondinger Straße (Landesstraße Nr. 1386)
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit
§ 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Einreihung des Abschnitts der Leondinger Straße (Landesstraße Nr. 1386 laut Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs) von km 5,594 (alt; das ist bei der Kreuzung mit der Landesstraße B 139, Kremstal Straße, bei deren km 6,202) bis km 6,143 (alt; das ist beim Einmündungsbereich in die Harter-Plateau Landesstraße Nr. 1389 bei deren km 2,594) als Landesstraße wird aufgehoben.
(2) Die Aufhebung der Einreihung wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding über die Einreihung des im Abs. 1 bezeichneten Straßenabschnitts als Gemeindestraße wirksam.
(3) In der Anlage ist die Lage der alten Trasse der Leondinger Straße (Abs. 1) aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2.000 zu ersehen.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die Anlage (§ 1 Abs. 3) wird gemäß § 11 Oö. Kundmachungsgesetz kundgemacht. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung beim Gemeindeamt Leonding sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Straßengesetzes 1991 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.