Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Region Linz-Wels als Gebiet für Geschäftsbauten
LGBL_OB_20070228_18Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Region Linz-Wels als Gebiet für GeschäftsbautenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2007 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 18
Raumordnungsprogramm
der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Region Linz-Wels
als Gebiet für Geschäftsbauten
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 sowie des § 24 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), LGBl. Nr. 114/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 1/2007, wird verordnet:
§ 1
(1) Der Raum der NUTS III Region Linz-Wels
(§ 6 Oö. Landesraumordnungsprogramm 1998) wurde
im Zuge der Grundlagenforschung untersucht.
(2) Auf Grund dieser Untersuchung wird festgestellt, dass die Widmung der Grundstücke Nr. 1426/18 und Teile des Grundstücks Nr. 1426/33, beide KG Leonding in der gleichnamigen Stadtgemeinde, mit einer Grundstücksfläche von 7.000 m² als Gebiet für Geschäftsbauten (§ 23 Abs. 3 Oö. ROG 1994) zulässig ist.
(3) Im Fall der Widmung als Gebiet für Geschäftsbauten (§ 23 Abs. 3 Oö. ROG 1994) ist im Flächenwidmungsplan anzuordnen, dass die im Abs. 2 bezeichneten Grundstücke nur zur Errichtung von Geschäftsbauten im Sinn des § 24 Abs. 2 Oö. ROG 1994 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.800 m² verwendet werden dürfen. Innerhalb dieses Gesamtrahmens ist die Verkaufsfläche für Handelsbetriebe, die Lebens- und Genussmittel der Grundversorgung anbieten, auf 640 m² zu beschränken.
§ 2
Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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