Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden der politischen Bezirke Schärding und Ried im Innkreis über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes genehmigt wird
LGBL_OB_20061229_143Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden der politischen Bezirke Schärding und Ried im Innkreis über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes genehmigt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 143/2006 143. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 143
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden der politischen Bezirke Schärding und Ried im Innkreis über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes genehmigt wird
Auf Grund des § 2 Z. 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 113/2002 wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung sämtlicher Gemeinden des politischen Bezirks Schärding und des politischen Bezirks Ried im Innkreis betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes ("Wegeerhaltungsverband Innviertel") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei den Bezirkshauptmannschaften Schärding und Ried im Innkreis sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landesrat
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