Landesgesetz, mit dem das Oö. Standortabgabegesetz 2001 aufgehoben wird
LGBL_OB_20061130_123Landesgesetz, mit dem das Oö. Standortabgabegesetz 2001 aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.11.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 123/2006 123. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 123
Landesgesetz, mit dem das Oö. Standortabgabegesetz 2001 aufgehoben wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landesgesetz über eine Abgabe für das Verwenden von Grundflächen für das Betreiben einer Verbrennungsanlage (Oö. Standortabgabegesetz 2001), LGBl. Nr. 52/2001, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Landesgesetzes außer Kraft, ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.
Artikel II
Die Gemeinden werden ermächtigt, von der Einhebung der Standortabgabe gemäß dem Oö. Standortabgabegesetz 2001 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2006 bis zum In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes abzusehen.
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