Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend das In-Kraft-Treten des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel"
LGBL_OB_20060331_31Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend das In-Kraft-Treten des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel"Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.03.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 31/2006 31. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 31
Kundmachung
der Oö. Landesregierung betreffend das In-Kraft-Treten des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel"
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt "Salzach" und in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002) wird kundgemacht:
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen wurde im BGBl. III Nr. 126/2004 kundgemacht.
Der Vertrag ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. Dezember 2004 in Kraft getreten.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landeshauptmann
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