Verordnung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, geändert wird
LGBL_OB_20051116_116Verordnung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.11.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 116/2005 116. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 116
Verordnung,
mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, geändert wird
Artíkel I
Die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 70/2005, wird wie folgt geändert:
"(3) Weiters haben folgende Personen das Recht, am Auswahlverfahren ohne Stimmrecht teilzunehmen:
Artikel II
Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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